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Reisezugwagen

Reisezugwagen

Den Anfang der Bauartbezeichnung bilden stets ein oder mehrere Gattungsbuchstaben.
Bedeutung der Gattungsbuchstaben bei Reisezugwagen (nur Deutschland). Sie bezeichnen die Gattung des Wagens:

 A

Sitzwagen mit Plätzen 1. Klasse

Sitzwagen mit Plätzen 2. Klasse

Sitzwagen mit Plätzen 1. und 2. Klasse

AR

Halbspeisewagen mit Plätzen 1. Klasse, Küche und Speiseraum

BR

Halbspeisewagen mit Plätzen 2. Klasse, Küche und Speiseraum

AD

Halbgepäckwagen mit Plätzen 1. Klasse und Gepäckraum

BD

Halbgepäckwagen mit Plätzen 2. Klasse und Gepäckraum

D

Gepäckwagen

DA

Doppelstockwagen mit Plätzen 1. Klasse

Doppelstockwagen mit Plätzen der 1. und 2. Klasse

Doppelstockwagen mit Plätzen 2. Klasse

DD

Doppelstock-Autotransportwagen der Reisezugwagen-Bauart  (eingesetzt in Autoreisezügen)

Post

Postwagen

BPost

Sitzwagen mit Plätzen 2. Klasse und Postabteil

DPost

Gepäckwagen mit Postabteil

Salon

Salonwagen

Gesellschaftswagen

WG

Gesellschaftswagen ("Tanzwagen")

WGS

Sondergesellschaftswagen ("Salonwagen")

WLA

Schlafwagen 1. Klasse

WLB

Schlafwagen 2. Klasse

Speisewagen

KA

Schmalspurwagen 1. Klasse

Z

Gefangenentransportwagen / Zellenwagen

Schmalspurwagen 2. Klasse

Schmalspurwagen Gepäck

Schmalspurwagen mit 2. Klasse und Gepäck

Schmalspurwagen mit 2. Klasse und Buffetwagen

Bedeutung der Kennbuchstaben bei Reisezugwagen (nur Deutschland)

a

Reisezugwagen mit Einrichtungen, die den Betrieb des Abfertigungsverfahrens
TAV = Technikbasiertes Abfertigungs- Verfahren ermöglichen

b

Wagen mit behindertengerechter Ausrüstung (früher: Wagen mit Steuer-(Befehls-) Leitung)

c

Wagen mit Abteilen, in denen die Sitzplätze in Liegeplätze (Couchettes) umgewandelt werden können (Liegewagen)

d

Wagen mit Mehrzweckraum oder Fahrradstellplätzen

f

Steuerwagen mit 36-poliger Steuerleitung oder zeitmultiplexer Wendezugsteuerung
zusätzlich zu u: Steuerwagen mit 34-poliger Leitung oder zeitmultiplexer Wendezugsteuerung

h

Wagen, der sowohl über Zugsammelschiene als auch eigene Achsgeneratoren mit Strom versorgt werden kann
außerdem: Kennzeichen nicht umgebauter Nahverkehrswagen der Reichsbahn-Bauart

i

zusätzlich zu m: ehemalige InterRegio-Wagen (früher: Wagen mit übergang, aber ohne Faltenbalg oder Gummiwulst)

k

Wagen mit Bistro-/Kiosk- oder Küchenabteil oder Warenautomaten

l

Wagen wie m-Wagen, jedoch ohne Seitengang (derzeit nicht in Gebrauch)

m

Personenverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5 Meter, übergang mit Gummiwulst (außer bei DDm)

n

Nahverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5 Metern, Großraum mit Mittelgang in der zweiten Klasse (zwölf fiktive Abteile), Mittel- oder Seitengang in der ersten Klasse, zwei Mitteleinstiege, geeignet für Wendezugbetrieb (36polige Steuerleitung)

o

zusätzlich zu m: weniger Abteile und ohne Klimaanlage

p

Wagen mit Großraum und Mittelgang ("pullman-artig"), klimatisiert

q

Steuerwagen mit 34-poliger Steuerleitung (nur nicht modernisierte Fahrzeuge, die nicht das n oder y tragen)

r

Wagen mit Hochleistungs-Bremse (Rapid-Bremse) KE-GPR. Nur in Verbindung mit n oder bei Postwagen verwendet

s

bei Gepäckwagen: Seitengang
bei Schlafwagen: Bauart Spezial (kleine Ein- oder Zweibettabteile)
bei Abteilwagen: Service-Abteil

u

Wagen mit 34-poliger Wendezugsteuerleitung (DR-Bauart)

uu

Wagen mit 36-poliger Wendezugsteuerleitung (DB-Bauart) (n schließt dieses Merkmal ein)

v

Fernverkehrswagen mit verringerter Abteilanzahl (11 statt 12 bei Bm, 6/4 statt 6/5 bei ABm, 9 statt 10 bei Am)

w

seit 2012: Fernverkehrswagen mit erheblich verringerter Abteilanzahl (9 statt 12 bei Bm), früher anders belegt

x

S-Bahn-Wagen mit Großraum mit Mittelgang, Zugsammelschiene zur Stromversorgung, Mitteleinstiegen und Hochleistungsbremse (siehe auch: x-Wagen)

y

Nahverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5 m, Großraum mit Mittelgang in der zweiten Klasse (elf fiktive Abteile), zwei Mitteleinstiegen, geeignet für Wendezugbetrieb (34polige Steuerleitung)

z

Wagen mit Energieversorgung aus der Zugsammelschiene (ohne Achsgeneratoren)